Die Schweiz braucht Wohlfahrt. Aus diesem Grund trägt Art. 2 der Bundesverfassung* dem Staat auf, die Wohlfahrt des Menschen zu fördern, denn: Menschenwürdig und in echter Freiheit leben kann man nur, wo materielle Not und Angst vor materieller Not gebannt sind.
Gerne verrate ich euch mein Rezept für einen gesicherten Wohlstand in der Schweiz:
- Wir müssen Strukturen schaffen, in denen jeder Arbeitswillige und Arbeitsfähige jederzeit die ihm angemessene Arbeit erhalten kann.
- Ein starker Sozialstaat. Gerade in der Corona Krise hat sich gezeigt, wie wertvoll ein stabiles Auffangnetz ist. Die Erfahrung zeigt, dass Staaten, die ihre sozialen Probleme vernachlässigen, eines Tages eine saftige Rechnung kriegen. Unsere Sozialversicherungen haben daher unsere volle Aufmerksamkeit verdient.
- Ohne Bildung kein Wohlstand. Bildung ist darauf auszurichten, Menschen zu Selbstständigkeit heranzuziehen. Wir brauchen Menschen, die nicht nur für sich selber sorgen können, sondern auch zur Erhaltung unseres freiheitlichen Staates etwas beitragen. Das Bewusstsein, dass Bildung die Wohlfahrt fördert, muss wieder mehr geweckt werden. „Es müssen grosse finanzielle Mittel vom Staat zur Verfügung gestellt werden, um das Recht auf Bildung ohne Rücksicht auf Alter, Herkunft und Geschlecht zu einem echten Menschenrecht werden zu lassen.“, schreibt schon das Departement des Innern des Kantons St. Gallen 1976 in seinem Buch «Der Staat als Lebensraum».
* Bundesverfassung, Art. 2 Zweck
1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.
2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.
3 Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern.
4 Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.